Die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen in der Heilkunde ist von einer Vielzahl rechtlicher Vorgaben abhängig, die aufgrund unterschiedlicher gesetzgeberischer Motive erlassen worden sind und deren Begrifflichkeiten und Bedeutung häufig nicht ohne weiteres erkannt werden. Die nachfolgenden Beiträge beschäftigen sich insbesondere mit den gefahrenabwehrrechtlichen Bestimmungen des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) sowie der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).