Das Fachgebiet der Radiologie ist eines der wenigen, das man als Ganzkörperfach bezeichnen kann, eine Disziplin, die sich ganzheitlich mit allen Erkrankungen des Menschen beschäftigt und – bis auf wenige Ausnahmen – bei jedem Patienten sowohl den Beweis als auch den Ausschluss einer Verdachtsdiagnose erbringt und damit die Therapieentscheidung und den Therapieverlauf beeinflusst. Dabei legt gerade die Radiologie großen Wert auf Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung durch eine anspruchsvolle und qualifizierte Fort- und Weiterbildung. Insbesondere gilt es dem rasanten technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Geräte-Entwicklung und Computertechnik zur Verbesserung der radiologischen Methoden in Diagnostik und Therapie Rechnung zu tragen. In der Radiologie steht und fällt die Qualität der Leistungen mit einer mehrjährigen Aus- und Weiterbildung und einer intensiven kontinuierlichen Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen radiologischen Verfahren. Insbesondere die enge Verflechtung von eingehenden Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in allen der Radiologie zugewiesenen diagnostischen Verfahren zeigt die besondere Qualität dieses Fachgebietes und die sich hieraus ergebende, allein nach medizinischen Gesichtspunkten orientierende Wahl des jeweils aussagekräftigsten Verfahrens.
Auch wenn der Radiologe auf die Kooperation mit den anderen Fachgebieten angewiesen ist, ist jedoch er der ausgebildete Facharzt, der die diagnostische Tätigkeit ganztägig praktiziert und die unterschiedlichen Verfahren am besten beherrscht. Wie in der Vergangenheit am Beispiel der sog. „Teilgebietsradiologie“ deutlich geworden ist, sind dagegen Fachärzte, die in einem therapeutischen Gebiet ausgebildet worden sind und deren Haupttätigkeit auf diesem Gebiet liegt, schon aus zeitlichen Gründen nicht in dem Umfang wie der Radiologe in der Lage, vergleichbare praktische Erfahrungen zu sammeln und sich in den diagnostischen Verfahren aus- und weiterzubilden. Die Diskussion um die Zuordnung der Magnetresonanztomographie zum Fachgebiet der Radiologie hat in der Vergangenheit zahlreiche Gerichte, bis zum Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Die gerichtlichen Entscheidungen haben stets die besondere Qualifikation des Fachgebietes der Radiologie bestätigt.
Nachfolgend finden Sie Veröffentlichungen des Justitiars der DRG zu den berufspolitischen "Brennpunkten" in der Radiologie:
Ärztliche Aufklärungspflichten bei diagnostischen Röntgenuntersuchungen, MedR 2016, 318
Abrechnungsgenehmigung MRT des Herzens, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.02.13
Anmerkung zum Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 20.02.13
Zum aktuellen Standort der Radiologie in der Patientenversorgung, RöFo-Sonderdruck 2011
Positionspapier zum Selbstverständnis der Radiologie, RöFo-Sonderdruck 1999