Fachpublikationen Radiologie

Zum Standort der Radiologie in der Patientenversorgung

Das Fachgebiet der Radiologie ist eines der wenigen, das man als Ganzkörperfach bezeichnen kann, eine Disziplin, die sich ganzheitlich mit allen Erkrankungen des Menschen beschäftigt und – bis auf wenige Ausnahmen – bei jedem Patienten sowohl den Beweis als auch den Ausschluss einer Verdachtsdiagnose erbringt und damit die Therapieentscheidung und den Therapieverlauf beeinflusst. Dabei legt gerade die Radiologie großen Wert auf Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung durch eine anspruchsvolle und qualifizierte Fort- und Weiterbildung. Insbesondere gilt es dem rasanten technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Geräte-Entwicklung und Computertechnik zur Verbesserung der radiologischen Methoden in Diagnostik und Therapie Rechnung zu tragen. In der Radiologie steht und fällt die Qualität der Leistungen mit einer mehrjährigen Aus- und Weiterbildung und einer intensiven kontinuierlichen Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen radiologischen Verfahren. Insbesondere die enge Verflechtung von eingehenden Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in allen der Radiologie zugewiesenen diagnostischen Verfahren zeigt die besondere Qualität dieses Fachgebietes und die sich hieraus ergebende, allein nach medizinischen Gesichtspunkten orientierende Wahl des jeweils aussagekräftigsten Verfahrens.

Auch wenn der Radiologe auf die Kooperation mit den anderen Fachgebieten angewiesen ist, ist jedoch er der ausgebildete Facharzt, der die diagnostische Tätigkeit ganztägig praktiziert und die unterschiedlichen Verfahren am besten beherrscht. Wie in der Vergangenheit am Beispiel der sog. „Teilgebietsradiologie“ deutlich geworden ist, sind dagegen Fachärzte, die in einem therapeutischen Gebiet ausgebildet worden sind und deren Haupttätigkeit auf diesem Gebiet liegt, schon aus zeitlichen Gründen nicht in dem Umfang wie der Radiologe in der Lage, vergleichbare praktische Erfahrungen zu sammeln und sich in den diagnostischen Verfahren aus- und weiterzubilden. Die Diskussion um die Zuordnung der Magnetresonanztomographie zum Fachgebiet der Radiologie hat in der Vergangenheit zahlreiche Gerichte, bis zum Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Die gerichtlichen Entscheidungen haben stets die besondere Qualifikation des Fachgebietes der Radiologie bestätigt.  

Nachfolgend finden Sie Veröffentlichungen des Justitiars der DRG zu den berufspolitischen "Brennpunkten" in der Radiologie:

Externe radiologische Aufnahmen in der klinischen Routine – Eine Übersicht über die aktuelle Abrechnungssituation bei Konferenzen, Boards und Zweitmeinung, RöFo 2018, 190, 427-432

Ärztliche Aufklärungspflichten bei diagnostischen Röntgenuntersuchungen, MedR 2016, 318

Abrechnungsgenehmigung MRT des Herzens, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.02.13

Anmerkung zum Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 20.02.13

Keine Abrechnung kernspintomografischer Untersuchungen durch Kardiologen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, BVerfG MedR 2012, 181

Zum aktuellen Standort der Radiologie in der Patientenversorgung, RöFo-Sonderdruck 2011

Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Radiologen und Ärzten anderer Fachgebiete, MedR 2010, 700

Die Teilgemeinschaftspraxis - Innovatives Kooperationsmodell oder unzulässiges Kick-Back-Modell, NZS 2007, 393

Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Abrechnungsgenehmigung nach der Kernspintomographie-Vereinbarung auf die Fachgebiete Radiologie und Nuklearmedizin, NZS 2005, 176

Positionspapier zum Selbstverständnis der Radiologie, RöFo-Sonderdruck 1999