Die Berufs- und Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern auf Landesebene regeln in Anlehnung an die Muster-Berufsordnung und die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer die ärztliche Berufsausübung und das Erlernen ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach abgeschlossener ärztlicher Ausbildung und die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Bei den Berufs- und Weiterbildungsordnungen handelt es sich um Satzungsrecht, welches auf der Grundlage der Heilberufs- und Kammergesetze der Bundesländer durch die als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisierten Ärztekammern erlassen wird. Für ihre Kammermitglieder ist dieses Satzungsrecht unmittelbar rechtlich verbindlich. Die Bestimmungen der Berufs- und Weiterbildungsordnungen haben zudem häufig vorgreifliche Rechtswirkungen für die vertragsärztliche Tätigkeit, insbesondere im Bereich der Bedarfsplanung und der Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V.